Wildruhezone


Zum Schutz des Waldes und des Wildes

Von besonderer Bedeutung sind in Weggis die beiden Wildruhezonen am Rigihang.

  • Die Karte unten zeigt die Wildruhezonen, sie sind rot markiert und mit dem grünen Piktogramm "Wildruhezone" bezeichnet.
  • Es handelt sich einerseits um die Gebiete im Langmoos / Buchen / Schwertwald andererseits um das Gebiet Rotstock, Bereich unterhalb Gipfel
  • Die Wildruhezone bezweckt für wildlebende Tiere eine möglichst ungestörte Nutzung der Kernüberlebensräume und bietet ihnen Rückzugsgebiete an.
  • In der Wildruhezone gilt für Erholungssuchende zwischen 15. November und 15. April ein Weggebot.
  • Hunde sind ganzjährig an der Leine zu führen.

Wildruhezonen dienen den Interessen des Wildes und der Erhaltung des Schutzwaldes.

 

Mehr dazu auch hier:

https://www.respektiere-deine-grenzen.ch/

 


Wildruhezonen im Weggiser Jagdrevier